Rechtsanwaltskanzlei Erbert
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Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem nahezu jeder einmal konfrontiert wird - sei es als Vermieter oder Mieter. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen mit meiner jahrelangen Erfahrung bei sämtlichen Problemen des Mietrechts beratend und prozessvertretend zur Seite. Beispielhaft seien hier genannt die Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Modernisierungen, Minderungen, Mängel, Kündigung und Räumung. Die Gestaltung der Verträge ist ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt für Vermieter.

 

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen der Beziehung zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen diesen und dem Verband der Wohnungs-eigentümer und dem Verwalter und auch gegenüber Dritten. Das Wohnungseigentum bietet - ähnlich der Situation in der Vermietung - aufgrund des täglichen Miteinander ein erhebliches Konfliktpotential. Ausgangspunkt für Rechtsstreitigkeiten ist oft der Umstand, dass sich die Beteiligten der sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Rechte und Pflichten nicht bewusst sind. Häufige Probleme sind die Bestellung und Abberufung des Verwalters, Beschluss-anfechtung, Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung, Änderung der Gemeinschaftsordnung und des Verteilerschlüssels, Geltendmachung und Vollstreckung offener Forderungen gegen säumige Wohnungseigentümer. Hier stehe ich dem einzelnen Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie dem Verwalter beratend und prozessführend zur Seite.

Zwangsvollstreckung in Grundstücke, bewegliche Sachen und Forderungen

Das Erstreiten eines vollstreckbaren Titels ist stets nur ein Teilerfolg, dessen Durchsetzung schnell und effektiv zu gestalten ist. Hier ist es wichtig, die Vermögenswerte des Gegners in Erfahrung zu bringen und von den vielfältigen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung die effizienteste auszuwählen. Da in der Einzelzwangsvollstreckung von mehreren Gläubigern stets der Gläubiger zuerst bedient wird, der als Erster die Vollstreckung betrieben hat, ist Schnelligkeit oberstes Prinzip.

Erbrecht

Wenn ein Mensch geht, werden die Hinterbliebenen zusätzlich zu ihrer Trauer oft auch mit schwierigen Fragen zum Nachlass konfrontiert ... wer ist Erbe, was ist mit dem Pflichtteil, sind Vermächtnisse zu bedienen, wie setzt sich die Erbengemeinschaft auseinander usw.

 

Wer ein Testament schreibt, hat dabei oft ganz bestimmte Vorstellungen, was mit dem Vermögen geschehen soll. Der genaue Wortlaut des Testaments ist dabei oft entscheidend, ob das, was der Testator tatsächlich wollte, im Erbfall auch eintritt. Bleiben hier Unklarheiten, entsteht häufig Streit darüber, was der Erblasser eigentlich gemeint hat. Dann muss das Testament ausgelegt werden, um dessen mutmaßlichen Willen zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments zu erforschen.

 

Zu all diesen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben stehe ich  beratend sowie als Vetreter in außergerichtlichen Verhandlungen und im Prozess zur Verfügung.

Insolvenzrecht

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt lag und liegt ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Insolvenzrecht. Hier war ich zunächst als sog. "Verwalter hinter dem Verwalter" mit der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren betraut. Seit 2012 werde ich durch das Amtsgericht Halle (Saale) zum Insolvenzverwalter/Treuhänder bestellt.

 

Seit einigen Jahren berate ich Unternehmen sowie Freiberufler/Selbständige in Krisensituationen und erforderlichenfalls bei der Stellung des Antrages auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens.

 

Wurde über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die Geschäftsführer oft durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wegen  nach Eintritt der Insolvenzreife vorgenommener Zahlungen bzw. Zahlungseingängen auf einem debitorischen Konto. Diese Ansprüche führen nicht selten zur Stellung eines eigenen Insolvenzantrages des Geschäftsführers. Meine eigenen langjährigen Erfahrungen aus der Sicht eines Verwalters bilden den Grundstein für die Vertretung bei der Abwehr bzw. Minimierung dieser Haftung. 

 

Darüber hinaus war ich in einer Reihe von Insolvenzverfahren mit zum Teil mehreren hundert Arbeitnehmern deren gemeinsamer Gläubigervertreter in den Gläubigerversammlungen.

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