Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem nahezu jeder einmal konfrontiert wird - sei es als Vermieter oder Mieter. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen mit einer jahrelangen Erfahrung bei sämtlichen Problemen des Mietrechts beratend und prozessvertretend zur Seite. Beispielhaft seien hier genannt die Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Modernisierungen, Minderungen, Mängel, Kündigung und Räumung. Die Gestaltung der Verträge ist ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt für Vermieter.
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen der Beziehung zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern sowie zwischen diesen und dem Verband der Wohnungseigentümer und dem Verwalter und auch gegenüber Dritten. Das Wohnungseigentum bietet - ähnlich der Situation in der Vermietung - aufgrund des täglichen Miteinander ein erhebliches Konfliktpotential. Ausgangspunkt für Rechtsstreitigkeiten ist oft der Umstand, dass sich die Beteiligten der sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Rechte und Pflichten nicht bewusst sind. Häufige Probleme sind die Bestellung und Abberufung des Verwalters, Beschlussanfechtung, Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung, Änderung der Gemeinschaftsordnung und des Verteilerschlüssels, Geltendmachung und Vollstreckung offener Forderungen gegen säumige Wohnungseigentümer. Hier stehe ich dem einzelnen Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie dem Verwalter beratend und prozessführend zur Seite.
Das Erstreiten eines vollstreckbaren Titels ist stets nur ein Teilerfolg, dessen Durchsetzung schnell und effektiv zu gestalten ist. Hier ist es wichtig, die Vermögenswerte des Gegners in Erfahrung zu bringen und von den vielfältigen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung die effizienteste auszuwählen. Da in der Einzelzwangsvollstreckung von mehreren Gläubigern stets der Gläubiger zuerst bedient wird, der als Erster die Vollstreckung betrieben hat, ist Schnelligkeit oberstes Prinzip.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt lag und liegt ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Insolvenzrecht. Hier war ich zunächst als sog. "Verwalter hinter dem Verwalter" mit der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren betraut. Seit 2012 werde ich durch das Amtsgericht Halle (Saale) zum Insolvenzverwalter/Treuhänder bestellt.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, berate ich seit einigen Jahren Betriebsräte insolventer Unternehmen im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren. Beratungsbedarf besteht dabei in der Regel insbesondere zu Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen, Sozialplan, Interessenausgleich und Kündigungsschutz.
Darüber hinaus war ich in eine Reihe von Insolvenzverfahren mit zum Teil mehreren hundert Arbeitnehmern deren Gemeinsamer Gläubigervertreter in den Gläubigerversammlungen.